Wespen sind besser als ihr Ruf
In Deutschland gibt es 16 Arten der so genannten staatenbildenden, sozialen Faltenwespen, in besiedelten Bereichen kommen meist nur
sechs davon vor und lästig werden dem Menschen nur zwei, die „Gewöhnliche Wespe“ und die „Deutsche Wespe“.
Grundsätzlich stehen alle wildlebenden Tiere, somit auch Wespen, unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie dürfen ohne vernünftigen Grund nicht getötet werden. Hornissen und
Hummeln sowie alle Wildbienen stehen als Einzelarten unter besonderem Schutz; Maßnahmen an deren Nestern erfordern immer einer Genehmigung durch die Naturschutzbehörde.
Wespen und die zur Familie gehörenden Hornissen haben eine wichtige Funktion im Ökosystem. Bis zu 3.000 Fliegen, Mücken, Raupen, Motten, Spinnen und andere Kleintiere, die am Kuchentisch, bei der
Grillparty, in Feld und Flur auch lästig werden können, vertilgt ein kleiner Wespenstaat am Tag. Darüber hinaus bestäuben Wespen Pflanzen, beseitigen frische Tierkadaver und dienen anderen Tieren
als Nahrungsgrundlage.
Wespen leben nur einen Sommer lang. Alle Wespen verlassen im Herbst ihr kunstvoll aus klein gekautem Holz und Speichel gebautes Nest und sterben. Nur junge Königinnen suchen sich eine geschützte Unterkunft zum Überwintern, kommen aber im darauf folgenden Frühjahr nicht zum alten Nest zurück sondern gründen im Frühjahr mühevoll einen neuen Wespenstaat.
In mehr als 80 Prozent der Fälle kann nach einer persönlichen Wespenberatung die Beseitigung der kunstvollen Behausungen im Dachgebälk, Gartenhäuschen, Rollladenkasten, an der Terrasse oder in der Hecke vermieden werden. Kleine Eingriffe der Wespenexperten helfen, das Einflugloch zu verlegen oder das Nest zu ummanteln. Nur selten müssen Nester umgesiedelt oder, wenn gar nicht zu umgehen, vernichtet werden.
Unsere Fachberater für Wespen-und Hornissenschutz beraten Sie gern:
Peter Pasour, Telefon: 0174-7630157
Ingrid Moderer, Telefon: 06271-8099410
Christina Kunze, Telefon: 06271-8099888
Gisela Backfisch (Wildbienen), Telefon: 06271-5301
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